Datenschutzerklärung (Verwendung von Cookies)
Geltungsbereich
Diese Datenschutzerklärung klärt Nutzer über die Art, den Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch den verantwortlichen Anbieter [Marlies Weiß, Hauptstraße 18a, 8301 Laßnitzhöhe, [email protected], +43(0)0676 3042680] auf dieser Website (im folgenden “Angebot”) auf.
Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich im Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz 2000 - DSG 2000).
Zugriffsdaten/ Server-Logfiles
Der Anbieter (beziehungsweise sein Webspace-Provider) erhebt Daten über jeden Zugriff auf das Angebot (so genannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören:
Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.
Der Anbieter verwendet die Protokolldaten nur für statistische Auswertungen zum Zweck des Betriebs, der Sicherheit und der Optimierung des Angebotes. Der Anbieterbehält sich jedoch vor, die Protokolldaten nachträglich zu überprüfen, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte der berechtigte Verdacht einer rechtswidrigen Nutzung besteht.
Kontaktaufnahme
Bei der Kontaktaufnahme mit dem Anbieter (zum Beispiel per Kontaktformular oder E-Mail) werden die Angaben des Nutzers zwecks Bearbeitung der Anfrage sowie für den Fall, dass Anschlussfragen entstehen, gespeichert.
Verwendung von Cookies
Auf dieser Webseite werden so genannte „Cookies“ verwendet, das sind kleine Informationsdateien, die vom Server einer Webseite über den Browser vorübergehend oder ständig auf Ihrem Computer oder anderem Gerät gespeichert werden und die Nutzung der Webseite vereinfachen, vervollständigen oder personalisieren.
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google einverstanden.
Sie können in Ihrem Browser die Speicherung von Cookies desaktivieren oder gespeicherte Cookies löschen, wodurch es jedoch unter Umständen zu einer eingeschränkten Funktionalität, zu Verzögerungen oder zu einer Unbrauchbarkeit bestimmter Teile der Webseite kommen kann.
Für weitere Informationen über Cookies und darüber, wie Sie diese, je nach verwendetem Browsertyp, löschen können, verweise ich auf folgende Webseite: support.google.com/accounts/answer/32050
Widerruf, Änderungen, Berichtigungen und Aktualisierungen
Der Nutzer hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat der Nutzer das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Rechtsgrundlagen
Zur Erlassung gesetzlicher Datenschutzbestimmungen sind in Österreich sowohl der Bundes- als auch die Landesgesetzgeber
berufen (§ 2 DSG 2000). Je nachdem, ob die Verwendung automationsunterstützt oder manuell erfolgt, sind entweder der Bund
oder die Länder zur Gesetzgebung berufen. Die folgenden Aufzählungen umfassen eine Auswahl der in der Praxis
bedeutendsten Rechtsgrundlagen.
1. Österreich - verfassungsrechtliche Grundlagen
2. Österreich - einfachgesetzliche Grundlagen
3. Österreich - Grundlagen auf Verordnungsebene
4. EU
5. Europarat
Datenschutzbehörden
Der Rechtsschutz obliegt im öffentlichen Bereich, also etwa wenn der Auftraggeber eine Behörde ist oder ihm gesetzlich übertragene Aufgaben erfüllt (§ 5 Abs. 2 DSG 2000), der Datenschutzkommission, ansonsten gemäß § 32 DSG 2000 den Gerichten (dabei handelt es sich gemäß § 32 Abs. 4 DSG 2000 um die Landesgerichte). Nur das Auskunftsrecht (§ 26 DSG 2000) ist immer – das heißt auch im privaten Bereich – vor der Datenschutz- kommission geltend zu machen. Außerdem besteht für Bürger die Möglichkeit, bei der Datenschutzkommission Rechtsauskünfte einzuholen sowie sich wegen Verstöße gegen das DSG an die Datenschutzkommission zu wenden. Auf europäischer Ebene – bei Datenschutzverletzungen durch die Organe der Europäischen Gemeinschaften – wird der Europäische Datenschutzbeauftragte tätig.
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Der Anbieter (beziehungsweise sein Webspace-Provider) erhebt Daten über jeden Zugriff auf das Angebot (so genannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören:
Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.
Der Anbieter verwendet die Protokolldaten nur für statistische Auswertungen zum Zweck des Betriebs, der Sicherheit und der Optimierung des Angebotes. Der Anbieterbehält sich jedoch vor, die Protokolldaten nachträglich zu überprüfen, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte der berechtigte Verdacht einer rechtswidrigen Nutzung besteht.
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1. Österreich - verfassungsrechtliche Grundlagen
2. Österreich - einfachgesetzliche Grundlagen
3. Österreich - Grundlagen auf Verordnungsebene
4. EU
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Datenschutzbehörden
Der Rechtsschutz obliegt im öffentlichen Bereich, also etwa wenn der Auftraggeber eine Behörde ist oder ihm gesetzlich übertragene Aufgaben erfüllt (§ 5 Abs. 2 DSG 2000), der Datenschutzkommission, ansonsten gemäß § 32 DSG 2000 den Gerichten (dabei handelt es sich gemäß § 32 Abs. 4 DSG 2000 um die Landesgerichte). Nur das Auskunftsrecht (§ 26 DSG 2000) ist immer – das heißt auch im privaten Bereich – vor der Datenschutz- kommission geltend zu machen. Außerdem besteht für Bürger die Möglichkeit, bei der Datenschutzkommission Rechtsauskünfte einzuholen sowie sich wegen Verstöße gegen das DSG an die Datenschutzkommission zu wenden. Auf europäischer Ebene – bei Datenschutzverletzungen durch die Organe der Europäischen Gemeinschaften – wird der Europäische Datenschutzbeauftragte tätig.
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